Der vorübergehende Schutzstatus für ukrainische Geflüchtete in Deutschland wurde bis zum 4. März 2026 verlängert. Dies ermöglicht den Geflüchteten weiterhin Aufenthalt, Arbeit und Zugang zu Sozialleistungen ohne zusätzliche Antragsverfahren.

Der vorübergehende Schutzstatus für ukrainische Geflüchtete in Deutschland wurde bis zum 4. März 2026 verlängert. Dies ermöglicht den Geflüchteten weiterhin Aufenthalt, Arbeit und Zugang zu Sozialleistungen ohne zusätzliche Antragsverfahren.